
26. September 2022
Antrag auf Berufung abgelehnt
Überraschend schnell hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das vergangene Gerichtsurteil abgelehnt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar: Alle juristischen Möglichkeiten gegen die XXL-Bebauung auf dem Zeiselberg vorzugehen, sind damit erschöpft.
Das ist besonders hart, weil das Gericht erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit des Vorhabens geäußert hatte! Diese Aspekte aber können einzelne Bürger nicht einklagen, deren Berücksichtigung und Kontrolle sind Aufgabe des Gemeinderates und der Verwaltung. Die Information darüber und damit die Möglichkeit zu einer guten und gründlichen Abwägung war aber unzureichend. Eigentlich hätte das Gebäude dann so nicht genehmigt werden dürfen.
Es bleibt eine absurde Situation: Da hiergegen nicht geklagt werden kann, darf nun gebaut werden. Die Rechnung der Stadt scheint aufzugehen: durch Beharrliches Ignorieren aller Versuche, bessere und tragfähige Lösungen zu erreichen, die eigenen Ziele durchsetzen zu können. Nur wird damit das Vorhaben nicht besser, es bleibt ein überdimensionierter Koloss mit einem verplanten Gebäude auf dem Zeiselberg, den niemand braucht und (fast) keiner wollte!
Juli 2022
Das Regierungspräsidium lehnt Einschreiten ab
Schon nach 14 Tagen kam die Antwort vom RP aus Stuttgart: Es lehnt das Einschreiten gegen die Stadt und die erteilte Baugenehmigung ab, weil es keine Kompetenzen bei sich sieht. Da das Vorhaben zwar vom Gericht in Frage gestellt aber juristisch nicht aufgehoben wurde, sieht das RP auch für sich nicht die Veranlassung oder Möglichkeit, weiter vorzugehen.
Diese Stellungnahme erscheint nicht so verwunderlich, weil das RP die Baugenehmigung zuletzt auch durchgewunken hatte und sich im Verlauf als wenig skeptisch zeigte.
Der weitere Weg bleibt daher für die BI nur die 2. Instanz des Verwaltungsgerichtshofes.
Juni 2022
BI will in die 2. Instanz und legt Beschwerde beim Regierungspräsidium ein
Die BI hat sich entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichtes überprüfen zu wollen und die nächste Instanz anzurufen. Dies hat zwei sehr unterschiedliche Gründe.
Zum einen geht sie weiter davon aus, dass eine massive Störung der Anwohner gegeben ist, dessen Argumentation einzig juristisch zu verwerten ist.
Zum anderen enthält das Urteil des Verwaltungsgerichtes einen besonders ausführlichen Teil, in dem auf rund fünf Seiten wiederholt und entschieden darauf hingewiesen wird, dass die gesamte Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der eigens für das XXL-Projekt erstellt wurde, mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Das Gericht beruft sich dabei in erster Stelle auf die fehlenden Stellplätze.
Diese Problematik, auf die die BI seit Jahren hinweist und die mehr als 60 Einwendungen durch engagierte Bürger an die Stadt schriftlich dokumentieren, wurden von dieser einfach als irrelevant beiseite geschoben. Mit anderen Worten: Wo die Stadt ein großes Eigeninteresse hat, ist sie offensichtlich bereit, über Standards und Vorschriften im Einzelfall großzügig zu ihren eigenen Gunsten hinwegzusehen.
Dahinter steht aber auch die Frage, über welche Möglichkeiten – und auch Pflichten – die Öffentlichkeit in einer offenen und funktionierenden Demokratie verfügt, um eine wahrscheinlich rechtswidrig gefällte Entscheidung korrigieren zu lassen. Es geht also darum, was eigentlich Demokratie bedeutet – sie kann nicht darin bestehen, dass ein vermutlich unzureichend informierter Gemeinderat demokratisch korrekt eine Entscheidung trifft, die letztlich rechtswidrig ist und eine Kommune dann eisern zu dieser Entscheidung steht, nur um eigene Interessen durchzusetzen.
Daher wird neben dem Antrag auf Zulassung des Widerspruchs auch das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde der Stadt angerufen und Beschwerde eingereicht.
Mai 2022
Die Begründung des Gerichtsurteils
Das Verwaltungsgericht hat festgestellt und geurteilt, dass sie die massive Störung der Anwohner nicht gegeben sieht. Da dies der einzig juristisch verwertbare Punkt war, musste das Verfahren auch von den Anwohnern getragen werden und die vielen Bedenken der BI mussten leider unberücksichtigt bleiben, obwohl sich die Anwohner bemühten, die politische Dimension trotzdem deutlich zu machen.
Ein Wehrmutstropfen bleibt: das Urteil enthält auch einen besonders ausführlichen Teil, in dem auf rund fünf Seiten wiederholt und entschieden darauf hingewiesen wird, dass die gesamte Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der eigens für das XXL-Projekt erstellt wurde, mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Das Gericht beruft sich dabei in erster Stelle auf die fehlenden Stellplätze, insbesondere für eine solch dimensionierte Gastwirtschaft.
Zur Erinnerung: Für das Riesenprojekt mit Platz für rund 350 Gäste sieht der städtische Bebauungsplan lediglich acht Stellplätze vor. Alle Stellplätze dürfen, so der Plan der Stadt, abgelöst werden, im Klartext, 350 Gäste, 0 Parkplätze.
Da alle Beteiligten einen Biergarten positiv gegenüberstehen, kann daraus nur die von der BI schon lange geforderte Konsequenz folgen, die Größe des Biergartens und des festen Baus dem Berg und dessen Gegebenheiten endlich anzupassen und wesentlich zu verkleinern, ggf. auch nur saisonal zu betreiben. So war dies ursprünglich ja auch mal versprochen!
Denn die Stadt darf aufgrund des Urteils zwar bauen, könnte aber dem Urteil folgen und wenigstens auf eine vernünftige Größe reduzieren, wo dieser Problematik entgegengewirkt werden könnte.
Weil die Stadt aber weiterhin eine kompromisslose Haltung zeigt ist die Frage, welche Möglichkeiten zum Umdenken noch bleiben? Die Erfahrung zeigt leider, dass nur offizielle Mittel zu einer Veränderungsbereitschaft führen, also wenn übergeordnete Instanzen das der Stadt vorschreiben oder zumindest vorschlagen. Es bleibt daher nur ein Antrag auf Zulassung der Revision in 2. Instanz (Zwischenklage), eine Beschwerde beim Regierungspräsidium und ggf. eine Petition an den Landtag.
25. März 2022
Ein schwarzer Tag für Gmünd
und den Zeiselberg!
Begründung des Urteils wird vom Gericht nachgereicht –
eine Revision ist nicht zugelassen!
24. März 2022
Vororttermin mit Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht machte sich vor Ort auf dem Zeiselberg ein Bild über das geplante Vorhaben. Hierbei ging es um die Begutachtung, ob die vorhandene Bebauung als geschlossenes Wohngebiet gesehen wird und in wieweit das geplante Gebäude einzuordnen ist. Auch konnten die Anfahrts- und Parkplatzproblematik in Augenschein genommen werden. Der öffentlichen Sitzung wohnten einige BI-Mitglieder und Vertreter der Stadt sowie Herr Kunz bei. Auch die Presse war anwesend.
Der Gerichtstermin wurde in einem 2. Teil im Rathaus öffentlich fortgesetzt.
Die Stadt hatte zum heutigen Termin einen weiteren Anwalt zur Verstärkung der zuletzt schwächelnden Verteidigung hinzugezogen, zudem war der Bürgermeister Christian Baron anwesend, der die Bedeutung des Vorhabens für die Stadt nochmal herausstellte. Eine Kompromisshaltung wurde auch hier nicht angedeutet. Es hatte den Anschein, nochmal alles in die Waagschale werfen zu wollen, um so das schon verloren geglaubte Vorhaben doch noch durchsetzen zu können. Entsprechend dominant trat die Stadtseite auf.
12. Januar 2022
Verhandlung geht weiter
Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil noch nicht gefällt. Zur weiteren Einschätzung hat es eine Vorortbegehung Ende März angesetzt, um sich selbst ein Bild von den Gegebenheiten zu machen und damit eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Diese Vorgehensweise ist begrüßenswert, weil es zeigt, dass die Sache ernst genommen wird und bereits Zweifel an der Machbarkeit des Vorhabens bestehen, eine solch großdimensionierte Gastro in ein Wohngebiet zu stellen. Es spiegelt den Wunsch der Kläger wider, dass das gesamte Vorhaben in Augenschein genommen und bewertet wird.
11. Januar 2022
Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgericht
Nachdem Ende des Jahres 2021 ein Termin für die Verhandlung beim Verwaltungsgericht benannt wurde, konnte dieser nun in Präsenz (mit entsprechenden Coronamaßnahmen) zu Beginn des neuen Jahres am 11.1.22 in Stuttgart stattfinden.
Die 5 Richterinnen und Richter machten sich ein umfassendes Bild von den Gegebenheiten des geplanten Standortes, wollten von den bisherigen Erfahrungen der Anwohner mit dem provisorischen Biergarten wissen und wogen einzelne Kritikpunkte der auftretenden Kläger der BI ab. Angeklagt war die Stadt Schwäbisch Gmünd, die durch den Justiziar vertreten wurde. Der Investor Herr Kunz war als Beisitzer auch dabei.
Die Atmosphäre war sehr offen, freundlich, sachlich und auf Augenhöhe.
Neben der Untersuchung des Lärmgutachtens ging es auch um die Angemessenheit und Durchführbarkeit einer Gastronomie in dieser Größenordnung an diesem Standort. Die innerhalb der BI und Anwohner immer wieder vorgebrachten Bedenken kamen dadurch zum Tragen. Das Urteil wird am Folgetag ausgesprochen.
September 2021
Die Klage liegt beim Verwaltungsgericht
Da keinerlei Gesprächs- geschweige denn Kompromissbereitschaft seitens des Investors und der Stadt vorhanden ist, blieb der BI keine andere Wahl, als gegen die XXL-Bebauung Klage einzureichen. Sie liegt nun seit Juni 2020 beim Verwaltungsgericht in Stuttgart und die Klagen werden dort nach der Reihenfolge bearbeitet. Es könnte sich Ende des Jahres noch etwas tun und das Gerichtsverfahren käme in Gang. Zwischenzeitlich gab es anwaltlichen Austausch beim Gericht, nachdem die Begründung der Klage eingegangen war. Die BI setzt mit der Klage darauf, dass eine Gastro in dieser völlig unnötig überdimensionierten Form gar nicht zulässig ist und damit der Weg wieder frei werden könnte für eine schöne, dem Zeiselberg auch angemessene Bewirtung!
Dass dem Zeiselberg die geplante XXL-Bebauung überhaupt nicht steht und im Prinzip auch niemand eine solche benötigt wurde fortlaufend in etlichen Gesprächen auch mit alteingesessenen Gmündern immer wieder deutlich. Es bleibt daher unverständlich, warum die Stadt sich nur über den Klageweg mit der Sache auseinanderzusetzen vermag und stur ihren Kurs weitertreibt.
26. Juni 2020
Wenn’s nicht anders geht: BI klagt gegen XXL-Bebauung
Nach intensiven Gesprächen und auf Basis zahlreicher Rückmeldungen hat die BI Zeiselberg heute gegen die geplante XXL-Bebauung des Zeiselbergs Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.
Zur Erinnerung
Den Berg möchten Stadt, VGW und Lammbrauerei neben dem existierenden Biergarten massiv mit einem zweistöckigen Gebäude mit weiteren 90 Sitzplätzen und Wohnungen bebauen. Die BI setzt sich für einen lauschigen Biergarten mit Sommerbewirtung ein, ohne monströses Gebäude, das den Blick zerstört und das Wohngebiet nachhaltig beeinträchtigt. Die Stadt brach schon bald Gespräche ab, nachdem ersichtlich wurde, dass interessierte Bürger sich nicht vor vollendete Tatsachen stellen lassen wollten. 1000 Unterschriften wurden ebenso ignoriert wie alle Kompromissvorschläge.
Auch an vielen anderen Stellen wie bei Schwimmbadplanung oder Nepperbergbebauung zeigt sich die überkommene Einstellung der Stadt, die hier in antiquierter Weise versucht, mit Autorität Bürgerbeteiligung marginal zu halten. Die Haltung, engagierte Bürger_innen als Störenfriede zu diskreditieren, statt das Potential gelebter Demokratie zu ergreifen, bedauern wir sehr.
Was hat die BI bisher erreicht?
Einwände der BI wurden nur dann aufgegriffen, wenn die Stadt gezwungen wurde. Hier haben wir viel erreicht, auch wenn direkte Gespräche viel schneller und effektiver gewesen wären:
- Der erste von der Stadt vorgelegte Bebauungsplan enthielt massive Fehler und musste aufgrund von BI-Einwänden komplett überarbeitet werden.
- Gleiches galt für das Gutachten zur Lärmimmission. Nach unserem Einspruch musste nachgebessert werden. Die Stadt entwarf eine lärmverringernde Laube und baut damit das Plateau weiter zu: 12 Meter lang und 4 Meter hoch. Sie hätte die XXL- Gastro auch auf ein vernünftiges Maß reduzieren können.
- Nach der Überarbeitung verwies nach unserem Widerspruch zusätzlich das Regierungspräsidium auf weitere Probleme, Wieder musste die Stadt nachbessern – diesmal u.a. zu Gästezahlen und Öffnungszeiten.
Warum dennoch die Klage?
Die BI ist weiterhin der Ansicht, dass eine Stadt, die ihren Bürger_innen eine XXL-Restauration mit 340 Plätzen in einem reinen Wohngebiet zumutet, den schönen Hausberg verbaut und die Aussicht zerstört, unverantwortlich handelt. Das vorgelegte Gutachten beruht zum Teil auf falschen Zahlen und Annahmen. Das Projekt ist ein Dinosaurier aus einer Zeit, die soziale, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung zu wenig wichtig nahm. So sieht der Plan für 340 Besucher und 4 Wohnungen 13 Park- und 15 Radplätze vor! Noch absurder? Kein einziger Parkplatz muss gebaut, die Radplätze vor der Speiseausgabe können kaum genutzt werden. Und aktuell? Gibt es keinen einzigen Fahrradabstellplatz.
Der Umgang der Stadt mit konstruktiven Bedenken wie mit der BI, sowie die schlechten Erfahrungen der letzten Jahre am Berg machen eine Überprüfung nötig: So ließ die Stadt schon einmal Fundamente gießen, die Bauten des Biergartens standen über ein Jahr – und bis jetzt – ohne Genehmigung und die Lärmwerte übertrafen den ganzen Sommer über das erlaubte Maß erheblich.
Es bleibt in keiner Weise nachvollziehbar, warum eine BI die Stadt zwingen muss, geltende Verordnungen zu berücksichtigen, offensichtliche Mängel zu beheben und sich dafür zudem angreifen zu lassen. Mit dem entschlossenen Vorgehen, für das die BI viel positive Rückmeldung und Unterstützung erhält, geht die Hoffnung und der Wunsch auf einen Sinneswandel einher: Gemeinsame Lösungssuche statt Autorität, Austausch statt Konfrontation. Dieser Sinneswandel könnte auch für den Zeiselberg gelten, denn noch steht der Bau nicht.
Regierungspräsidium hat Einwände der BI abgelehnt
Die juristischen Einwände der BI gegen die überdimensionierte Gastro wurden vom RP leider zurückgewiesen. Das ist natürlich sehr enttäuschend, zumal die vorherige Rückmeldung des RP im Herbst 2019 noch völlig anders klang. Was diesen Wandel begründet bleibt unklar. Eine positive Rolle spielen sicherlich die erneuten Nachbesserungen und weiteren Auflagen, welche die Stadt aufgrund des Engagements der BI dem Investor neu vorgeschrieben hat, betreffend Nutzungszeiten, Belegungszahlen und Lärm. Enttäuschend dennoch, weil das akustische Gutachten z.B. in einem zentralen Punkt von falschen Zahlen ausgeht und dieser Einwand unkommentiert bleibt. Weiter wird in dem Schreiben des RP auch dezidiert darauf eingegangen, dass viele Einwendungen nicht Sache des RP seien und daher nicht berücksichtigt werden konnten. Dazu gehört z.B., dass die Stadt für die 340 Sitzplätze und vier Wohnungen der geplanten Gastronomie, vom Investor nur ganze 13 (!!!) Parkplätze verlangt hat. Wussten Sie übrigens, dass KEINER dieser Parkplätze gebaut werden muss, sie dürfen alle abgelöst werden (in welcher Höhe und auf welche Weise, ist uns nicht bekannt)? Dazu gehört aber ebenso das Fehlen der benötigten Radabstellplätzen, in einer Zeit, in der über die Erklärung des Klimanotstandes diskutiert wird.
Das bedeutet: In vielen Aspekten müsste die Stadt sich im Sinne ihrer Bürger selbst hinterfragen, sich aus einem demokratischen Selbstverständnis fair verhalten, weil sie, nicht nur über Ihre Grundstücke und die VGW einerseits treibender Partner des XXL-Projektes ist und gleichzeitig die Stelle, die solche Missstände kontrollieren und beheben muss. Dass ihr das nicht wichtig ist, haben wir in den vergangenen Jahren ein- um das andere Mal erfahren müssen. Hier vermissen wir auch eine eindeutige Positionierung vieler Gemeinderät_innen.
Das bedeutet auch: Die juristisch verwertbaren Einwände können vielleicht abgewiesen werden. Es bleibt aber das Hauptargument gegen das Projekt bestehen, dass ein solches Riesengebäude den ohnehin strapazierten Berg endgültig verunstaltet und in eine Richtung formt, die mit dem einstigen Hausberg Gmünds nichts mehr zu tun hat und eine belanglose, unsensible Investorenarchitektur darstellt und die Rundumsicht verbaut, die eigentlich das Merkmal des beliebten Ortes ausmacht.
Wie geht es nun weiter?
Die Bi beschreitet den Klageweg vor das Verwaltungsgericht, der das Projekt nochmal 1 bis 2 Jahre in die Länge zieht.
Oder es wird an dieser Stelle ein Punkt gemacht und die Entscheidung des RP akzeptiert.
Es bliebe der Blick auf das bisherige Engagement und beharrliche Aufzeigen städtischer Missstände und die Offenlegung einer ignoranten Vorgehensweise seitens der Stadt. Konkret erwies sich der Bebauungsplan als vollkommen untauglich und musste mehrmals überarbeitet und öffentlich ausgelegt werden. Obwohl etwa 80 ausführliche Einwände vollständig ignoriert wurden, musste die Stadt durch unsere Arbeit dem Investor mehrmals neue Auflagen zur Lautstärke, Betriebsdauer und Lärm machen. Im weiteren Sinne hat unsere Arbeit vielen verdeutlicht, dass ein Diskussionsdefizit in der hiesigen kommunalen Politik besteht. Wir haben mit vielen Menschen über Stadtentwicklung gesprochen und gelebte Demokratie vertreten, aller Ignoranz zum Trotz. Und wir haben gelernt, wie schwer und wie wichtig demokratische Teilhabe ohne politisches Mandat hier sind, indem 1000 Unterschriften nicht reichen, um eine offene Diskussion mit dem OB zu führen, der durch sein Verhalten dazu beigeträgt, seine Bürgerschaft zu spalten in Anhänger und ihm unliebsame Kritiker.
Die BI wird sich gut überlegen, wie sie nun weiter vorgehen möchte.
Harte Dimension statt schöner Aussicht?
Die Remsschau ist vorbei, das Zelt inzwischen abgebaut.
Offen bleibt weiterhin die Entscheidung über das geplante Gebäude seitens des Regierungspräsidium, denn sie haben der Stadt nun rückgemeldet, dass eine abschließende Beurteilung wegen dem vorgelegten, mangelhaften Lärmgutachten nicht möglich ist und nachgebessert werden muss. Es erscheint dem RP aber schon jetzt zweifelhaft, ob das Vorhaben so umgesetzt werden könne. Unter anderem wurde festgestellt, dass es sich entgegen der Behauptung der Stadt doch eher um ein Wohngebiet handele, bei dem andere Lärmrichtlinien gelten.
Wer den Biergarten während der Remsschau besucht und die Zelte noch in Erinnerung hat, kann sich durch diese zufällig entstandene Simulation (es wurde nie eine perspektivengerechte Simulation vorgelegt!) in etwa ausmalen, wie das Gebäude dann aussehen wird: die Grundfläche wird über dreimal so groß ausfallen (rund 330m²) und weit über das Zeltende am Hang hinauskragen (7 Meter!). Außerdem wird es um ein Stockwerk höher wie an den Seiten des Zeltes sein. Wir haben das in etwa im Foto so dargestellt.
Der Investor wie auch die Stadtverwaltung veröffentlichen immer wieder andere Zahlen, indem oft nur die Nutzfläche angegeben wird. Dies ist aber eine Täuschung, denn es geht ja um die wahrzunehmende Dimension des Gebäudes und nicht um technische Details.
Die Aussicht – welche bereits durch das Provisorium halb zugestellt war – wird sich also noch wesentlich weiter vermindern, die Höhe des Gebäudes wirkt erschlagend und zerstört damit das Biergartenfeeling. Das Entsetzen darüber und die Einstellung der BI bestätigt sich immer wieder in vielen Gesprächen mit Besuchern und vor allem Gmündern, die den Berg schon jetzt nicht mehr erkennen und dies zutiefst bedauern.
Wir bleiben dabei: Ja zum Biergarten, ja zu einer guten Bewirtung, kein Verständnis für einen überdimensionierten Bau!
Die BI ruft nun nochmal alle Beteiligten zu konstruktiven Gesprächen auf. Statt in jahrelanger Ungewissheit langwierige Prozesse zu führen, sollte die Bebauung nochmal neu gedacht werden und ein friedvoller Kompromiss in Einklang mit dem Wohngebiet gefunden werden. Es wäre ein Gewinn für Alle, den Biergarten mit seinen wenigen verbliebenen Bäumen zu erhalten und ein Gebäude zu errichten, das der Größe und dem Stadtbild angemessen ist. Dann wäre ein Betrieb auch nachhaltig, denn eine seelenlose XXL-Investorenarchitektur wird dieser Stadt nicht gerecht und schon gar nicht den Besuchern und Anwohnern des Zeiselbergs.

Der Stadt ein Licht aufsetzen
Bi Aktion am 15.1.2019 auf dem Zeiselberg
Am 15. Januar treffen sich einige Mitglieder und Unterstützer der BI Zeiselberg, um gemeinsam eine Lichteraktion öffentlichkeitswirksam durchzuführen. Es werden Kerzen angezündet, die in Form einer Ziege aufgestellt sind (BI-Logo), begleitet von einer Beamerprojektion mit einer abbrennenden, aber auch wieder aufsteigenden Kerze.
Die Lichteraktion soll die breite Kritik an der aktuellen Gastro-Planung, die unberücksichtigten 1000 Unterschriften und vielen Einwände erneut ins Bewusstsein rufen.
Es soll damit der Stadt – allen voran dem Oberbürgermeister, der für den gesamten Prozess verantwortlich gemacht wird – ein Licht aufgesteckt werden, dass bürgerschaftliches Engagement wichtig und bereichernd ist.
Lieber Herr Oberbürgermeister. Sagen Sie JA! zu einer ernstgemeinten echten Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe! Gehören Sie nicht weiter zu den Neinsagern die immer verhindern wollen!
Um dieses Licht ein bisschen länger leuchten zu lassen, werden in einzelnen Fenstern um den Zeiselberg die abbrennende und wieder auflodernde Kerze noch bis zum Gemeinderatsbeschluss am 30. Januar zu sehen sein.
Es konnte bisher zu keiner vernünftigen Einigung kommen, weil die Entscheider sich positiv einbringende Kritiker zu Gegnern machen, sich nicht scheuen sie als NEIN-Sager zu diffamieren, obwohl diese immer Gesprächsbereitschaft zeigten, Einladungen aussprachen und immer betonten, dass sie den Biergarten auch wollen. Doch die Politik sagte und sagt nein: NEIN zu Gesprächen, NEIN zu Einwendungen, NEIN wenn Antworten erbeten wurden. Damit ist klar: Die eigentlichen NEIN-Sager sind diejenigen, die ihre Macht durchsetzen wollen, ohne Gespräche, ohne Kompromiss, wie aus Trotz heraus agierend den Bau immer weiter aufblasend.
Mit der Abstimmung über die RIESEN-Gastro geht es daher auch um eine Abstimmung, wie mit konstruktiver Kritik von Bürgern umgegangen wird.
Es soll daher der Stadt ein Licht aufgesetzt werden:
– sagen Sie JA zu ernsthaften Bürgerbeteiligung- auch und gerade da wo es anstrengend wird
– sagen Sie JA zu Kommunikation auf Augenhöhe
– sagen Sie JA zu einem angemessenen und schönen Zeiselberg
– sagen Sie JA zu gemeinsam gestalteter Entwicklung und Zukunft
Eigentlich ist es dafür nie zu spät. Auch in diesem Fall nicht: Denn die Gastro steht ja noch nicht und so soll es auch nicht kommen. Aber JA, die BI will sie auch! Nur eben besser!


Der Bauantrag zur Riesen-Gastro läuft
Unmittelbar vor Weihnachten wurde der Bauantrag für den Zeiselberg vom Investor Kunz der Lammbrauerei Untergröningen eingereicht. Das ist interessant, weil der Bebauungsplan, der die Grundlage für diesen Bauantrag darstellt, vom Gemeinderat erst Ende Januar verabschiedet werden soll. Man geht also, weil es eilt, den zweiten Schritt vor dem ersten und zeigt damit deutlich, wie gleichgültig den Entscheidern transparentes Vorgehen und Abwägung der Einwendungen sind. Das Projekt ist seit den ersten Plänen ausschließlich gewachsen, hat sich von der ursprünglichen Idee der Verstetigung des beliebten Biergartens gänzlich entfernt und ist nun so groß wie nie zuvor.
Der Bauantrag bietet keine Überraschungen – alle Probleme bleiben. Neu ist nur, dass tatsächlich nach Osten eine 12 Meter lange und 4,5 Meter (!) hohe Schallschutzwand gebaut werden soll. Sie engt den Blick der Biergartenbesucher weiter ein, den Anwohnern zerstört sie mit ihrer gigantischen Höhe den Ausblick für immer. Der Zeiselberg wird immer weiter verbaut.
Über 1000 Gäste werden in der Hochsaison täglich erwartet. Weder für die Wohnungen noch für die Gastronomie sieht der Bauantrag einen einzigen Parkplatz vor. Warenanlieferung und Müllentsorgung bringen Belästigungen mit sich.
Die Bürgerinitiative setzt sich seit vergangenem März für einen kleineren, gemütlicheren, die Anwohner respektierenden Biergarten ein, allerdings erfolglos: Weder kam es zu einem Treffen mit Investor und OB, noch wurde auf die 1000 Unterschriften gegen die Bebauung sowie die 70 Einwendungen von Gmünder_innen eingegangen.
Die unmittelbaren Anlieger sind über den Bauantrag informiert worden und haben die Möglichkeit noch einmal Enwände zu erheben.
Am 16.1.19 wird der Bauausschuss beraten, am 30.1.19 der Gemeinderat öffentlich das Vorhaben nach Vorlage aller Einwendungen beschließen; unmittelbar danach könnte der Baubeginn erfolgen, die Bagger also am 1. Februar rollen.
Kommen Sie in die öffentlichen Sitzungen am 16. und 30. Januar 2019.


Der Entwurf zum Bebauungsplan wird zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt
Der überarbeitete „neue Bebauungsplan“ wird vom 29. Oktober bis einschließlich 28. November nochmals öffentlich ausgelegt. Nachdem der erste Bebauungsplan aufgrund erheblicher, juristisch angreifbarer Mängel nicht umgesetzt werden konnte und 60-70 Einwände mit der öffentlichen Auslegung sowie 1.000 Unterschriften gegen die enorme Dimension des Gebäudes eingingen, muss der lediglich in der Form veränderte und mit einer zusätzlichen Laube versehene Entwurf neu ausgelegt werden. Änderungen am direkten Gebäude gibt es keine, sodass es haargenau dem gleicht, was bereits ausgelegt und so oft kritisiert wurde.
Nun können erneut Einwände gemacht werden. Machen Sie bitte von diesem Recht Gebrauch! Die bereits vorgebrachten Einwände gegen die Dimension, das Stadtbild, die Flächenversiegelung usw. finden im „neuen“ Plan keine Berücksichtigung. Wiederholen Sie ihren Einwand nochmals. Es zeigt deutlich die Ignoranz der Stadt auf und entlarvt die Kompromisslosigkeit.
Es erscheint mehr als unverständlich, dass der von der Öffentlichkeit kritisierte Kern – die über den Hang enorm auskragende Dimension des Gebäudes – kompromisslos durchgezogen werden soll. Ein Gespräch mit der BI wurde nie gesucht, sondern verweigert. Spielräume in Form eines Kompromisses wurden keine ausgelotet. Vielmehr wurden durch die Fundamentsetzung ohne Baugenehmigung bereits im Juli Fakten geschaffen. Kritiker wurden als grundsätzliche Biergartengegner hingestellt. Darstellungen wurden geschönt. Stimmung wurde gegen die BI gemacht, Einzelpersonen diffamiert. Die 1.060 – 1.070 Einwände bleiben bis zuletzt gänzlich unberücksichtigt und werden nicht (obwohl vom OB angekündigt!) ernst genommen.
Man setzt auf Beharrlichkeit und Kompromisslosigkeit und will letzten Endes keine Bürgerbeteiligung akzeptieren.
Sie können die Pläne im Rathaus, Marktplatz 1, 3. OG, einsehen oder im Internet unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene
Vorlage für Einwendungen
Der „neue“ Entwurf zum Bebauungsplan liegt vor und wird beraten
Ein überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans wird aufgelegt. Änderungen an der Dimension des geplanten Gastrogebäudes sind trotz der Einwände, die sich genau darauf bezogen, nicht zu erkennen. Eine zusätzliche Laube ist eingeplant. Die Ankündigungen des OBs, auf die Einwände einzugehen und sie „sehr ernst zu nehmen“, werden somit nicht eingehalten oder beziehen sich lediglich auf juristische Einwände. Es wird also an der ursprünglichen Planung des XXL-Gebäudes festgehalten!
Der „neue“ Entwurf wird im Bau- und Umweltausschuss am 12. September ab 16 Uhr beraten. Wir sind gespannt, wie die angekündigten Änderungen, die nicht erkennbar sind, „verkauft“ werden.
Nach Beratung des Bebauungsplans in dieser Sitzung wird der „neue“ Entwurf in der kommenden Gemeinderatssitzung am 19.9. zum Entwurfsbeschluss gebracht. Danach soll er ab 4.10. wieder öffentlich ausgelegt werden, bevor eine endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen kann.
Kommen Sie in die öffentlichen Sitzungen am 12. und 19.9. und werden Zeugen!
Stellungnahmen sollen Ernst genommen werden
Noch kurz vor der Sommerpause informiert die Stadtverwaltung über den aktuellen Stand. Personen, die Einwendungen formuliert und erhoben haben, wurden angeschrieben. OB Arnold kündigt an, alle Einwendungen sehr ernst nehmen zu wollen und das Gebäude daraufhin anzupassen. In Ruhe soll eine gute Lösung erarbeitet werden, die den Frieden am Zeiselberg wieder herstellt.
Gespräche mit der BI und den Anwohnern werden allerdings keine gesucht und geführt, ein Kompromiss wird nicht ausgelotet.

Der Bebauungsplan im ersten Entwurf
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gehen rund 70 Einwendungen bei der Stadtverwaltung ein. Die BI lässt den Plan zudem juristisch prüfen und kommt zu dem Ergebnis: es liegen gravierende Mängel am gesamten Bebauungsplan vor, er ist unzulässig und müsste überarbeitet und danach nochmal öffentlich ausgelegt werden.
Die Stadt muss die Einwendungen abwägen und gebündelt dem Gemeinderat übergeben, damit sie im Fachgremium, dem Bau- und Umweltausschuss, diskutiert und später dem Gemeinderat vorgelegt werden können. Nach Prüfung der Einwände – in unserem Fall gravierenden! – stimmt der Gemeinderat dann darüber ab. Erst danach ist das Vorhaben endgültig beschlossen.
Im Bauausschuss am 18. Juli wird das Thema laut Zeitungsbericht aber nicht mehr behandelt, der Zeiselberg steht nicht auf der Tagesordnung, die Abwägung soll also unterschlagen werden. Die Stadt sagt dazu, das Thema sei bereits vorberaten und werde daher direkt in den Gemeinderat kommen, der am 25. Juli endgültig darüber beschließen soll.
Verwunderlich ist dies eigentlich nicht, denn Änderungen im Bebauungsplan müssten erneut zu einer öffentlichen Auslegung des Plans kommen. Der Gemeinderat tagt zudem zuletzt am 25. Juli und erst im September wieder – dann wäre es wohl zu spät für den Bau!
Es wird also darauf gesetzt, den Plan ohne weitere Diskussionen und damit ohne jegliche Bürgerbeteiligung durchzusetzen und zu beschließen. Demnach bliebe nach dem Beschluss nur noch ein Gerichtsverfahren mit einer Normenkontrolle, die den Satzungsbeschluss anfechtet.
Kommen Sie am 25. Juli zur öffentlichen Gemeinderatssitzung und erfahren Sie wie Demokratie in Schwäbisch Gmünd gelebt wird.
1000 Unterschriften für die Stadt
1000 Unterschriften gegen die Riesen-Gastro, 1000 Unterschriften für eine charaktervolle Alternative, 1000 Unterschriften für gelebte Demokratie. Diese können wir am Montag, 11. Juni um 11 Uhr der Stadtverwaltung übergeben. Herr Mihm empfängt uns im Haus Rettenmaier im Raum 2.14.
Kommen Sie auch und setzen sie ein Zeichen!

Achtung – der Bebauungsplan ist da!
Machen Sie jetzt Ihre Einwendungen!
Seit Dienstag, 22.5. und noch bis einschließlich 22.6. liegen die Pläne für die gigantische Gastro öffentlich aus. Alle Gmünder Bürger_innen dürfen nun in dieser Frist schriftlich oder mündlich Einwendungen machen. Wir bitten Sie dringend: Nehmen Sie dieses Recht wahr!
Und das geht so:
– Sehen Sie sich die Pläne im Internet unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene oder im Rathaus (3. Stock) an.
– Formulieren Sie Ihre Einwände. Themen könnten sein: Geruch / Lärm / Flächenversiegelung / Hangabwasser / Luftaustausch / Massivität / Stadtbild / Panorama.
– Schicken Sie den Brief mit dem Hinweis Nr. 165 F „Zeiselberg“ fristgerecht an:
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
Amt für Stadtentwicklung
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Die Stadt wird die Einwendungen lesen und gebündelt dem Gemeinderat vorlegen. Nach Abwägung stimmt der Gemeinderat endgültig darüber ab. Erst dann ist das Vorhaben endgültig beschlossen.
Eine starke Rückmeldung aus der Bürgerschaft ist daher besonders wichtig. Wir wollen den Verantwortlichen zeigen, dass sie gegen den Willen vieler und gegen jede Vernunft ein Projekt durchsetzt, das Gmünd nicht gut tut!
Starke Argumente für ein Konsensmodell
Offener Brief an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, 24. April 2018
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir stellen Ihnen heute ein Konzept und dessen tragende Ideen vor. Die Konzeptpräsentation zeigt keinen fertig durchgearbeiteten Entwurf, sondern die Suche nach der Lösung möglichst vieler strittiger Aspekte. Das Modell soll aufzeigen, dass mit der Veränderung des Baukörpers wertvolle Kompromisse erzielt werden können.
Die BI hat das Konzept mit DI/DD Roman Emberger entwickelt, dessen Expertise auf dem Gebiet herausragend ist: Seine Diplomarbeit schrieb er zu einer „behutsamen und landschaftsschonenden Stadterweiterung von Schwäbisch Gmünd“, beim Weltkongress der Landschaftsarchitekten zum Thema: STADT | NATUR | ZUKUNFT wurde er ausgezeichnet; er ist Preisträger im Landeswettbewerb „Zukunftsfähige Stadterneuerung in Baden-Württemberg“.
Wir wollen nicht über Fragen der Schönheit oder Modernität diskutieren; sie sind subjektiv und der aktuelle Planungsstand lässt keine Aussagen zu. Ein Flachdach macht ein Gebäude genauso wenig automatisch modern, wie ein Satteldach es traditionell macht. Materialität, Oberfläche und vieles mehr, was noch nicht absehbar ist, spielen hier eine wesentliche Rolle.
Worüber wir sprechen sind städtebauliche, soziale und gesellschaftliche Aspekte.
Massigkeit
Die Wucht und Massivität des Investorenbebauung bedrängt und missachtet die umgebende Bebauung. Der Zeiselberg soll großflächig aufgeschüttet, das Gebäude auf Stelzen gesetzt werden. Ziel des Konsensentwurfes ist eine Zurücknahme der Massigkeit. Sie wird erreicht, indem das Gebäude weniger auskragt.
Erschlagende Wirkung
Das von der BI vorgeschlagene Gebäude steht auf dem Zeiselberg, der nicht angeschüttet werden muss. Es tritt in die Achse mit der aktuellen Bebauung ein. Bei den aktuellen Plänen liegt die Unterkante des Gebäude etwa 6 Meter über dem Glückslichtweg. Sie sehen von dort also etwa 13 Meter Höhe hinauf. Das vorgeschlagene Satteldach – dessen Form etwas über regionale Anbindung aber nichts über Modernität oder Tradition aussagt, hat die Wirkung, dass es die Baumasse zurücknimmt und damit das Gebäude in die Umgebung integriert.
Panorama
Das Herz des Zeiselberges ist das große Plateau und die grandiose Rundumsicht. Das hebt auch die Begründung der Vorlage hervor. Nach unserer Vorstellung soll das Panorma so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, das Plateau so wenig wie möglich bebaut werden. Aktuell wird die Sicht der Hälfte der Besucher_innen massiv durch das Gebäude beschnitten. Das Konsenmodell steht der Sicht nicht im Wege.
Biergartencharakter
Der besondere Charakter schöner Biergärten – so auch jener auf dem Zeiselberg- liegt darin, dass die Besucher_innen sich in einem Garten fühlen. Indem wir das Gebäude verkürzen und drehen, entsteht eine harmonische Wirkung. Der Naturort Zeiselberg bleibt im Vordergrund, nicht die Bebauung. Wer städtisches Flair sucht und vor einem mehrstöckigen Gebäude sitzen will, ist in der Innenstadt mit Paulaner und Alpenkulinarik weiterhin gut aufgehoben.
Größe
Die Größe des Vorhabens soll den Ideen, denen der Gemeinderat und viele Menschen aus der Bevölkerung in den letzten Jahren zugestimmt haben und auf deren Umsetzung sie sich freuen, entsprechen. 2016 und 2017 hat der Gemeinderat in verschiedenen Sitzungen einer Verstetigung des Biergartens zugestimmt –auf einer Fläche von „etwa 180m²“ und „einstöckigem Charakter“ (Zitat Ausschreibung). In diesen Wochen stimmen Bauausschuss und Gemeinderat über ein Vorhaben ab, das mit der ursprünglichen Planung, wie sie schon zur LGS grundgelegt wurde, kaum noch etwas zu tun hat. Aus der Verstetigung des provisorischen und dennoch geliebten Biergartens, die von allen Seiten Zuspruch gefunden hat, ist ein, nach deren eigenem Bekunden, „Prestigeobjekt“ einer Brauerei geworden, eine Mischnutzung aus Gastronomie und Wohnungen. Mit einer überbauten Fläche von knapp 300m² und in großen Teilen zwei Stockwerken. Die nahezu 800 Bürger_innen, die bis heute unsere Unterschriftenlisten gezeichnet haben, haben sich zum größten Teil vor Ort ein eigenes Bild gemacht haben. Sie stehen für die große Anzahl an Gmünder_innen, die das Projekt nicht wiedererkennen.
Überbaute Fläche
Das Konsensmodell benötigt rund ein Drittel weniger Grundfläche, bei nahezu gleich bleibender Nutzfläche. Erreicht wird dies durch eine Unterkellerung. In der Ihnen vorliegenden Begründung wird hervorgehoben, dass die Kuppe des Zeiselbergs 0,9-2,6 Meter aufgeschüttet ist und ein Gebäude daher besonders gegründet werden muss. Ein Keller als Vollgeschoss, in dem nach hinten Technik und Lager, nach vorne eine Wohnung mit Garten untergebracht werden könnten, benötigt 3 Meter: Das ist kein großer Schritt.
Lautstärke
Das Gebäude muss im Rahmen des Machbaren die Nachbarschaft und deren Bedürfnisse berücksichtigen. Das Lärmgutachten zeigt deutlich, dass ein Betrieb über 22 Uhr nur in Ausnahmefällen möglich ist. Ein Biergarten ist nicht leise- das wurde und wird auch von niemandem gefordert. Das Konsensmodell stellt den Biergarten in den Vordergrund, behält den geplanten Wintergarten, verzichtet aber bewusst auf die Terrasse. Sie wird nicht benötigt, weil der ganze Biergarten eine Terrasse ist, das ist sein Wesen. Gleichzeitig werden damit die Anwohner_innen respektiert, die in der Unteren Zeiselberstraße wohnen. Sie tragen von der Vorderseite den Straßenlärm und von der Rückseite – das Lärmgutachten zeigt es deutlich – die Geräusche des Biergartens. Eine weitere Beeinträchtigung durch eine hinzugefügte Terrasse soll daher vermieden werden.
Zum Schluss
Ein Pachtvertrag über 30 Jahre mit Option auf Verlängerung bedeutet: Sie entscheiden für die nächsten Generationen. Bewahren Sie bitte uns Gmünder _innen heute und den kommenden Generationen ihren herrlichen Biergarten. Es ist schließlich der einzige, den es hier gibt. Mehr werden es nicht werden!

777 Unterschriften!
Montag, 23. April – 777 Unterschriften auf Papier.
Auch wenn viele Vertreter der Stadtverwaltung und vom Gemeinderat sagen, dass die Bebauung am Zeiselberg nur ein Einzelproblem ist, bestärken uns die 777 Unterschriften. Wir sind gespannt auf den Ausgang bei der Abstimmung am 2. Mai im Gemeinderat.
Ein Alternativ-Modell
Die Bürgerinitiative hat schon vor langer Zeit die Anfertigung eines Modells gefordert. Bisher hat die Stadtverwaltung oder der Investor nichts unternommen. Von daher ha die BI nun selber die Anfertigung eines Modells in Auftrag gegeben. Um die Ausmaße zu veranschaulichen, wurde drei verschiedene Versionen angefertigt.
- Der Biergarten in seiner ursprünglichen Größe
- Die geplante Gastronomie des Investors
- Der Alternativ-Vorschlag
Warum ein Alternativ-Vorschlag?
Ein Biergarten nach bayerischem Vorbild hätte sich mit einem ansprechenden Kiosk begnügt, der eine ausreichend große Küche enthielte, WCs und Lagerräume. Aber offensichtsichtlich sind Stadt und Investor der Auffassung, dass sich ein ausschließlicher SchönWetterBetrieb wirtschaftlich nicht darstellen und realisieren lasse. Hierzu gibt es verschiedene Ansichten!
Die Wucht und Massivität des Investorenbebauung bedrängt und missachtet die umgebende Bebauung. Durch die Auskragung über die Hangkante und das Flachdach will sich das Gebäude „modern“ geben; nichts gegen moderne Architektur an dieser Stelle! Aber letztlich ist die ästhetische Anmutung eher die einer Gondelbergstation oder die eines „modernen“ Bürobaus in einem x-beliebigen Gewerbegebiet; wie es eben derzeit landauf, landab so gemacht wird.
Demgegenüber sollte mit einem Alternativentwurf dargestellt werden, dass auf weniger überbauter Fläche und weniger Bauvolumen in etwa gleiche Zahlen erzielbar sind; die sich aber baulich nicht so negativ auf Nachbarschaft und Stadtbild niederschlagen. Der architektonische Ansatz besinnt sích auf den Archetypus des „GmünderHauses“; maßvolle und nachbarschaftsrespektierende Proportionen, Satteldach mit ca. 50° Dachneigung, Lochfassade. Das „Heute“ in der Architektur kann sich in der Setzung der Fenster und Wahl des Fassadenmaterials niederschlagen. Als da wären, große Fensteröffnungen die Bildausschnitte und Aussichten über die Stadt wie ein Bild rahmen. Das Fassadenmaterial könnte eingefärbter Sichtbeton oder alternativ, was es bei uns auch gab und gibt, anthrazitfarbene Schieferschindeln sein.
Das Modell mit den unterschiedlichen Versionen kann ab Dienstag, 24. April in der Galerie Lührs, Buhlgässle, betrachtet werden.



500 Unterschriften!
Sonntag, 8. April – Die 500er Grenze ist durchbrochen.
Nein, es ist nicht „nur“ ein Anwohner-Problem. 500 Personen sprechen sich gegen die Größe der neu geplanten Gastronomie aus. Die Unterschreiber sind so unterschiedlich, wie halt auch die Biergartenbesucherinnen. Junge Familien, engagierte Umweltschützer, Rentnerinnen, Fahrradfahrer, Geschäftsfrauen und Musiker.
Wir sammeln weiter!
Stadtteilforen
Nächste Woche finden unterschiedliche Veranstaltungen, auf die wir Sie gerne hinweisen. Nutzen Sie Ihr Recht als Gmünder Bürger_in und besuchen eine davon.
Am Montag 9 April, um 18 Uhr startet die Gmünder Südstadt mit ihrem Stadtteilforum, im DRK-Gebäude in der Weißensteinerstraße.
Am drauffolgenden Dienstag, 10. April laden Oberbürgermeister Richard Arnold, Quartiermanagerin Caroline Stahl und der Bürgertreff Altstadt alle Bürgerinnen und Bürger der Gmünder Altstadt zum ersten Stadtteilforum der Altstadt ein. Die Veranstaltung findet von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr im Erdgeschoss des Quartiershauses Spital zum Heiligen Geist/Bürgertreff Altstadt, Hospitalgasse 34 statt.
Am Donnerstag, 12. April, um 19 Uhr lädt Oberbürgermeister Richard Arnold alle interessieten Bürger zu eine Informationsveranstaltung über die Remstal-Gartenschau in den Stadtgarten ein.
Gehen Sie hin – stellen Sie Fragen – und äußern Sie sich über den Zeiselberg.
Führungen am Bauzaun
Erschreckende 270m² groß soll die zweigeschossige XXL-Gastro am Zeiselberg tatsächlich werden. Der eigentliche Biergarten spielt auf den neuen Plänen kaum noch eine Rolle.
Die Idee des charmanten Biergarten ist tot!
Es geht nur noch um eine Riesenbebauung!
Kommen Sie zur Führung am Bauzaun vorbei. Ostermontag, 2.4.2018, 14-17 Uhr
Fachkundige Führungen am Bauzaun – auch in den Gärten der Anwohner, also ganz nah dran!
Bei einem Kaffee können Sie sich selbst anhand der offiziellen Pläne der Lammbrauerei vor Ort ein lebendiges Bild machen.
