Achtung – der Bebauungsplan ist da!

Machen Sie jetzt Ihre Einwendungen!.

Seit Dienstag und noch bis zum 21.6. liegen die Pläne für die gigantische Gastro öffentlich aus. Alle Bürger_innen dürfen nun schriftlich Einwendungen machen. Wir bitten Sie dringend: Nehmen Sie dieses Recht wahr! Und das geht so:
⦁ Sehen Sie sich die Pläne im Netz oder im Rathaus (3. Stock) an:
⦁ Formulieren Sie Ihre Einwände. Themen könnten sein: Geruch / Lärm / Fächenversiegelung / Hangabwasser / Luftaustausch / Massivität
⦁ Schicken Sie den Brief mit dem Hinweis Nr. 165 F „Zeiselberg“, fristgerecht ab.
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd
Abteilung Stadtentwicklung
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd

Die Stadt wird die Einwendungen lesen und gebündelt dem Gemeinderat vorlegen, der über sie diskutieren soll. Eine starke Rückmeldung aus der Bürgerschaft ist nun besonders wichtig. Wir wollen den Verantwortlichen zeigen, dass sie gegen den Willen vieler und gegen jede Vernunft ein Projekt durchsetzt, das Gmünd nicht gut tut!

Word-Vorlage Einwendungen

Achtung – der Bebauungsplan kommt!

Die geplante XXL-Gastro wird mit dem vor­haben­be­zoge­nen Bebauungsplan beschlossen und gebaut.

Hier finden Sie die nötigen Informationen darüber was es mit dem Bebauungsplan auf sich hat und was Sie tun können, um noch Einfluss zu nehmen.

Im Dezember 2017 beantragte die VGW (Vereinigte Gmünder Wohnungs­bau­gesell­schaft) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beim Gemeinderat, da die VGW Eigentümer des mit der Gastronomie zu bebauenden Grundstücks auf dem Zeiselberg ist. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde durch den Gemeinderat am 20.12.2017 gefasst. Damit wurde der Auftrag gegeben, alles Nötige für den vorgezogenen Bebauungsplan in die Wege zu leiten.

Im Prinzip hätte nun eine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfinden müssen, die aber nicht durchgeführt wurde — siehe Seite »Bürgerbeteiligung.

Am 25. April wird sich der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschäftigen. Eine Woche später am 2. Mai liegt er dem Gemeinderat zum Entwurfsbeschluss vor.
Danach wird der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt.

Sie haben ab der Bekanntmachung 4 Wochen Zeit, Bedenken, Einwände und Vorschläge zu machen. Mit diesen Einwänden wird der Entwurfsbeschluss zum Satzungsbeschluss dem Gemeinderat schließlich nochmals vorgelegt und endgültig beschlossen. Die Einwände bleiben leider fast immer unberücksichtigt und der Entwurf wird in der Regel vom Gemeinderat durchgewunken und in der gleichen Fassung so verabschiedet. Auch in unserem Fall Zeiselberg ist dies zu befürchten, denn die Gastro muss gebaut werden, weil die Zeit vor der Remstal-Gartenschau davon läuft.

Dies ist aber nicht unser Problem, für Einwände und Änderungen darf es niemals zu spät sein! Die Zeitnot läuft in diesem Fall zugunsten eines kleineren Gebäudes oder Alternativkonzepts, anstelle des XXL-Gebäudes.

Formulieren Sie ihre Einwände!

Formulieren Sie also bitte innerhalb der Frist von 4 Wochen ihre Einwände. Umso mehr Einwände kommen, umso weniger kann sie der Gemeinderat ignorieren und entsprechende Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans doch noch verlangen, wenn er darüber abstimmt!

 

Sie erfahren, wann der vorhabenbezogene Bebauungsplan öffentlich ausliegt